Das Wolfskompetenzzentrum in Mecklenburg-Vorpommern: Ein technokratischer Schritt zur institutionalisierten Wolfsjagd?

In Mecklenburg-Vorpommern hat das neu eingerichtete Wolfskompetenzzentrum im Schwerpunktforstamt Jasnitz seine Arbeit aufgenommen – ein Schritt, den Umweltminister Till Backhaus (SPD) als „Erfolg für den Artenschutz“ feiert, der aber tatsächlich die Weichen auf eine künftige Wolfsjagd stellt. Mit 400.000 Euro jährlichem Landesbudget soll es Monitoringdaten liefern, die explizit auch als Grundlage für „Regulierungen“ – also Abschüsse – dienen. Das ist genau das, was wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. seit Jahren kritisieren: Die Verschmelzung wissenschaftlicher Daten mit politisch motivierter Jagd. Und das ist kein Einzelfall: Bundesweit entstehen ähnliche Zentren, koordiniert durch die bundesweite DBBW, die weisungsgebunden ist. 

Beispielfoto Wolf.

Offizielle Bestätigung einer langjährigen Kritik

Das Wolfskompetenzzentrum Mecklenburg-Vorpommern, das seit Jahresbeginn 2026 im Schwerpunktforstamt Jasnitz angesiedelt ist, wird direkt vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt betrieben und ist damit voll weisungsgebunden. Neben dem jährlichen Budget von 400.000 Euro Landesmitteln werden zwei neu Stellen geschaffen, um Monitoring und Management zu bündeln – wobei es explizit wissenschaftliche Daten für Regulierungsentscheidungen (einschließlich Abschüssen) liefert, ohne selbst zu entscheiden. Eine eigene Leitungsperson wird öffentlich nicht namentlich genannt; das Zentrum nutzt die bestehenden Strukturen und Kontakte des Forstamts Jasnitz (geleitet von Dr. Ursula Rüping). Es soll künftig also Daten für Abschüsse liefern, die Landkreise genehmigen – mit ministerieller Beratung. Das offizielle Monitoring, koordiniert von Dr. Norman Stier (TU Dresden), ist ebenfalls weisungsgebunden ans Ministerium und finanziert aus Landesmitteln (inkl. Jagdabgabe). Wer jetzt Daten – Sichtungen, Spuren, Meldungen – an dieses System liefert, trägt unwissentlich dazu bei, dass diese Informationen direkt in Abschussentscheidungen einfließen können.
Minister Backhaus machte die Intention klar:
„Es ist längst an der Zeit, dass wir zu einem gerichtsfesten Verfahren kommen, um auffällige Wölfe entnehmen zu können.“ (Pressemitteilung Regierungsportal MV, Mai 2025)
Und weiter: Er sieht den „guten Erhaltungszustand“ längst erreicht und fordert aktives Bestandsmanagement, um Konflikte zu minimieren – oft mit dem Ergebnis von Entnahmen. Solche Aussagen, kombiniert mit laufenden Ermittlungen gegen ihn wegen unrechtmäßiger Abschüsse (z. B. 2025 in MV), unterstreichen die Priorität: Nicht primär Schutz, sondern Regulierung und Reduzierung.
Auf der Umweltministerkonferenz im November 2025 in Saarbrücken stimmte Backhaus mit allen anderen Ländern für die Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz – eine Forderung, die er selbst als ‚erfreulich‘ bezeichnete und mit der Erwartung verknüpfte, dass der Bund nun ‚rechtssichere Entnahmen‘ ermöglicht. Dies unterstreicht die bundesweite Agenda: Vom Schutz zum Schuss.
Das Monitoringjahr 2024/25 (Oktober 2025) bestätigte 28 Wolfsrüden, fünf Wolfspaare und einen territorialen Einzelwolf – insgesamt 34 Territorien mit Reproduktionsnachweis in 24 Rudeln und mindestens 93 Welpen. MV zählt zu den wolfsreicheren Regionen Deutschlands. Nach Meldung des günstigen Erhaltungszustands (Oktober 2025) und der geplanten Änderung des Bundesjagdgesetzes plant das Land bis Ende 2026 einen neuen Managementplan mit Abschussquoten – ein weiteres, deutliches Signal für reguläre Wolfsjagden.

Die technokratische Struktur: Ein Echo auf James Corbett

Dieses System entspricht der Technokratie, wie James Corbett sie beschreibt: Herrschaft durch Experten und datenbasierte Algorithmen, die natürliche Prozesse steuern und abweichende Stimmen marginalisieren. Wölfe werden zu steuerbaren Datenpunkten in einem staatlichen Apparat, der „Management“ propagiert – oft zulasten von Natur- und Artenschutz. Unser Gegenmodell: Vereinsinternes Wolfsmonitoring. Deshalb betreiben wir ein eigenes, unabhängiges Monitoring: Transparent, lobbyfrei, mit UIG-Anfragen, Dokumentation illegaler Tötungen und Belohnungen für Hinweise.
Das Kompetenzzentrum ist kein echter wissenschaftlicher Fortschritt, sondern ein Werkzeug für gezielte Wolfstötungen, zu denen die Daten herangenommen werden können. Wir fordern volle Transparenz, unabhängige Kontrolle und ein Verbot von Abschüssen zugunsten echter Prävention.

Quelle:

https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/kompetenzzentrum-wolf-nimmt-die-arbeit-auf,wolfskompetenzzentrum-100.html

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Influencer-Erfolgsstory entzaubert: UIG-Antwort zeigt – Hard Release war unnötig, Paintball brachte den Durchbruch

Ein Wolfswelpe aus dem Rudel Großhennersdorf, MT15, kommt in Sachsen im Herbst 2025 immer wieder Menschen oder Landmaschinen zu nah. 19 dokumentierte Annäherungen wurden zwischen Mitte Oktober und Mitte November notiert. Allerdings auch kein Angriff, keine Gefahr, nur ein Tier, das offensichtlich Vertrauen zu Menschen gelernt hatte. Nun feiert ein Influencer eine anschließende „Hard-Release-Vergrämung“ als Erfolg, doch eine Antwort des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie auf unsere Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz lässt unserer Ansicht nach einen ganz anderen Schluss zu.

Rückblick:

Am 22. November 2025 mittags: Bei einer routinemäßigen Fotofallenkontrolle kommt es zu einer kritischen Nahbegegnung. Ein „Befähigter“ (Name in der UIG-Antwort geschwärzt) wird herbeigerufen. Man kann sich das Bild fast vorstellen: Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Behörde oder eines Dienstleisters erstarrt vor dem Welpen – und braucht plötzlich Verstärkung. Die Profis, die Wolfswelpen der Klasse A eigentlich kennen sollten, geraten selbst in Panik. Ein bisschen komisch, oder? Noch am selben Tag, um 20:00 Uhr, startet die Hard-Release-Vergrämung: Betäubung, GPS-Sender, Freilassung und dann aversive Reize in der Transportkiste – spitze Stöcke, Lärm, alles, was das Tier abschrecken soll. Der Welpe sieht nichts, kann nicht fliehen, nur Stress erleben. Die Aktion war erst durch ein Video einer Beteiligten überhaupt bekannt geworden. 
Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten  die Methode bereits im Dezember 2025 öffentlich: Eine solche Vergrämung in der geschlossenen Kiste ist tierschutzwidrig (§ 1 TierSchG), verursacht unnötigen Panikstress und greift tief in das Verhalten ein, ohne die Ursache (menschliches Fehlverhalten wie fehlende Leinenpflicht, Müll oder unkontrollierte Annäherungen) zu beheben. Wir forderten echte Prävention und Aufklärung und eine angemessene Vergrämung statt Gewalt gegen das Tier und ernteten dafür einen Shitstorm: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
Beispielfoto spielender Wolfswelpe im Alter von 8 Monaten.

Paintball-Aktion zeigte wirklich Erfolg

Eine UIG-Anfrage von uns (Antwort vom 23. Dezember 2025) liefert die Fakten, die eine völlig andere Interpretation zulassen. In den ersten 18 Tagen nach der Hard-Release-Aktion (22.11.–10.12.2025) wurden 12 Sichtungen registriert, davon 3 mit „verlangt Aufmerksamkeit“, teilweise auf nur 30 Meter Distanz im Ort. Das Verhalten blieb wechselnd – mal waldbezogen und dämmerungsaktiv, mal wieder in der Feldflur oder nah an Menschen. Kein klarer Erfolg. Der echte Durchbruch kam erst später: Vom 15. bis 19. Dezember wurde MT15 viermal mit Paintball-Munition beschossen. Erst diese sichtbare, gezielte und mit Fluchtmöglichkeit verbundene Nachvergrämung brachte die gewünschte Scheu. Vergleicht man die 19 Annäherungen vor der Maßnahme mit den 12 Sichtungen danach, ergibt sich bis dahin ein fast identisches Muster – erst die Paintball-Kugeln veränderten das Verhalten nachhaltig.

Fast wie eine PR-Abteilung der Behörden

Während wir mit UIG-Anfragen die tatsächlichen Zahlen ans Licht holen, verkünden manche Influencer den ‚vollen Erfolg‘ – mit Formulierungen, die fast wörtlich aus den Behörden-Pressetexten stammen könnten. Eine gewisse Nähe zu den Institutionen ist da kaum zu übersehen. Ein bekannter Influencer verbreitet nämlich eine ganz andere Geschichte: „Andere, wohlmeinendere Stimmen hielten die Vergrämung für zu hart und vertraten die Ansicht, man hätte schonender vorgehen können oder sollen. Inzwischen zeigt sich jedoch: Die Verantwortlichen von LUPUS haben offenbar richtig gehandelt.“ Seine Darstellungen folgen fast immer exakt der offiziellen Linie der Behörden (LfULG, LUPUS, SGD Nord usw.), inklusive der Formulierungen („deutliche Wirkung“, „richtig gehandelt“, „keine auffälligen Meldungen mehr“) – oft bevor die UIG-Antworten oder vollständigen Daten bei Kritikern eintreffen. In mehreren Fällen (nicht nur MT15) hat er Beiträge veröffentlicht, die fast wie eine Vorab-Verteidigung oder PR-Unterstützung für die Behördenmaßnahmen wirken, während kritische Stimmen noch gar nicht öffentlich waren. Es gibt dokumentierte Kooperationen: Manche dieser Personen werden von LUPUS oder Landesämtern zu Vorträgen, Workshops oder Monitoring-Projekten eingeladen, erhalten Daten oder werden als „unabhängige Experten“ zitiert.

Der Zeitraum vom 19. Oktober bis 17. November umfasst genau 30 Tage (19.10. bis 31.10. = 13 Tage + 1.–17.11. = 17 Tage). Damit ergibt sich für die 19 Ereignisse vor der Maßnahme:

  • 19 Ereignisse in 30 Tagen
  • Durchschnitt: 0,633 Ereignisse pro Tag

Nach der Hard-Release-Vergrämung (22.11. bis 10.12.2025):

  • 12 Ereignisse in 19 Tagen
  • Durchschnitt: 0,632 Ereignisse pro Tag

Die Rate ist also praktisch identisch (Unterschied < 0,2 %). Es gibt keinen nennenswerten Rückgang – erst die Paintball-Nachvergrämung ab 15.12. hat das Verhalten spürbar verändert. Das unterstreicht noch stärker, dass die Hard-Release-Maßnahme allein keinen messbaren Effekt hatte und die Behauptung eines „deutlichen Erfolgs“ durch die UIG-Daten widerlegt wird. Die Zahlen lügen nicht: 0,633 vs. 0,632 – das ist statistisch kein Unterschied.

Screenshot aus der Antwort auf unsere UIG-Anfrage.
Die Paintball-Schüsse werden in dieser Darstellung komplett ausgeblendet. So entsteht der Eindruck, die aufwendige Kisten-Vergrämung mit Betäubung und Stöcken hätte das Tier „gerettet“ – obwohl die UIG-Daten zeigen: Erst die Paintball-Aktion hat wirklich vergrämt. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. finden: Die Paintball-Methode war in diesem Fall tierschutzgerechter. Der Wolf konnte den Verursacher sehen, hatte Fluchtmöglichkeit und wurde nicht in blinde Panik versetzt. Die Hard-Release-Aktion in der Kiste hätte man sich komplett sparen können – ein paar gezielte Paintball-Schüsse hätten denselben Effekt erzielt, nur schneller, billiger und mit weniger Stress für das Tier.
Screenshot aus der UIG-Antwort.
Am Ende bleibt die Frage: War die ganze Hard-Release-Show vielleicht eine Art Vergeltungsmaßnahme, weil der Welpe mittags einen Behördenmitarbeiter oder eine Mitarbeiterin  in Angst versetzt hatte und damit blamiert haben könnte? Und warum wird die Paintball-Phase einfach weggelassen, wenn sie doch eigentlich den Durchbruch brachte? Paintball-Beschüsse sind nicht schön und bei einer Aktion in Thüringen lehnten wir diese auch ab, weil wir hier keinen Grund sahen, aber es ist ja Fakt, dass der Wolfswelpen wohl Menschen vertrauen wollte. Schlecht für das Tier. Die UIG-Antwort offenbart auch, dass am 28.112025 an mehreren Orten Hinweise auf Futterquellen gefunden worden waren, wie z. B. Hasenhaare und Blut auf freiem Feld, sowie ein Hühnerflügel. Wollte dort jemand weiter anfüttern, um einen „Problemwolf“zu kreieren und somit eine Abschussverfügung zu erlangen? Unklar. Fakt ist, dass der Welpe jetzt tatsächlich Menschen meidet und das ist für den Welpen lebensrettend. 
Quelle:

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Sterbender Wolfswelpe in der Kapelle: Ein blutiger Vorwurf an die Glaubwürdigkeit christlicher Werte

Ein junger Wolf aus dem Hochwald-Rudel verendet Anfang Januar 2026 in einer kleinen Kapelle am Brandweiher bei Waldweiler (Rheinland-Pfalz). Das Tier, schwer verletzt, hatte sich offenbar dorthin geschleppt und starb in der Ecke nahe dem Altar. Blutspuren am Boden zeugten von seiner Qual. Zwei Wanderer entdeckten den Kadaver am 12. Januar 2026. Das Koordinationszentrum Luchs und Wolf (KLUWO) bestätigte ausgewählten Medien, dass es sich wahrscheinlich um einen jungen Rüden aus dem sesshaften Hochwald-Rudel handelt. Obwohl erste Hinweise auf einen Verkehrsunfall deuten, besteht ein klarer Verdacht auf illegale Tötung. Die endgültige Todesursache muss durch eine pathologische Sektion geklärt werden.

Dieser Vorfall steht nicht allein. Es handelt sich damit um den dritten bekannten Fall eines tot aufgefundenen Wolfs im Hochwald innerhalb weniger Monate. Schon Ende Januar 2025 wurde ein weiterer Jungwolf (Lauf DBB-Wolf Verkehrsunfall) tot aufgefunden. Nach Angaben der Behörden lag der Fundort im Landkreis Trier-Saarburg an der Bundesstraße B407 bei Mandern. Anfang August 2025 folgte ein weiterer Totfund, ebenfalls im Landkreis Trier-Saarburg an der Hunsrückhöhenstraße bei Waldweiler. Hierzu steht in der DBBW-Übersicht „unklar“ (mit Hinweis auf ausstehende genetische/pathologische Analyse). KLUWO-Meldungen beschreiben das tote Tier als „tot aufgefundenes Tier“ ohne finale Ursache, aber mit Verdacht auf Verkehr.  Der aktuelle Fundort des dritten Tieres – eine Kapelle – verleiht dem Geschehen eine bittere symbolische Dimension. Ein verletztes Wildtier, das in einem Raum stirbt, der traditionell mit Barmherzigkeit und Schutz assoziiert wird, wirft Fragen auf.
Originalbild. Foto: privat.
Zwei besorgte Einwohner aus Waldweiler hätten sich an die Redaktion von Presse Blaes gewendet und um Anonymität gebeten, da das Thema Wolf im Ort stark polarisiere. Eine Anwohnerin hätte berichtet, dass zwei Wanderer aus dem Saarland den Wolf am Sonntag, den 11. Januar 2026 entdeckt und daraufhin die Polizei holten. Zeitgleich sei die Großkarnivoren-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz verständigt worden. In der Folge seien die zuständige ehrenamtliche Wolfsbeauftragte sowie die Polizei zur Fundstelle gekommen. Nach Einschätzung aller Beteiligten sei das Tier vermutlich in einen Wildunfall verwickelt gewesen und seinen Verletzungen erlegen. Hinweise auf eine Straftat würden laut Polizei nicht vorliegen. Wieso eine solch schnelle Einschätzung?

Umkehrung christlicher Werte

Die Kapelle liegt rund einen Kilometer oberhalb der Hunsrückhöhenstraße. Am Sonntag seien auch zwei ortsansässige Jäger vor Ort gewesen, die in den umliegenden Waldgebieten private Flächen besitzen würden. Beide hätten erhebliche Zweifel an der Unfalltheorie gehabt.
Zum Zeitpunkt des Fundes habe Schnee gelegen, die Temperaturen seien unter dem Gefrierpunkt gewesen  und es hätten keinerlei Schleif-, Blut- oder Trittsiegel rund um die Kapelle festgestellt werden können. Aus Sicht der Jäger liege daher der Verdacht nahe, dass der Wolf gezielt in der Kapelle abgelegt worden sei. Als Vorwurf an die Umkehrung christlicher Werte? Falls dies so sein sollte, kann sich derjenige, der den Wolf mit genau dieser Botschaft dort deponiert haben könnte, an uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. wenden.
Das Gebiet grenzt an den Nationalpark Hochwald.  Gerade Parteien und auch Menschen, die sich auf christliche Werte berufen, fordern regelmäßig eine Lockerung des Wolfschutzes, Abschussquoten oder wolfsfreie Zonen – oft im Interesse von Jagd und Landwirtschaft. Gleichzeitig werden Hubertusmessen abgehalten, in denen Jäger gesegnet werden. Doch der heilige Hubertus war in der Legende kein Förderer der Jagd: Durch eine Vision (Hirsch mit Kreuz) kehrte er vom Töten ab und lebte fortan asketisch. Kirche und Jägerschaft haben diese Figur umgedeutet und gekapert, um das Töten zu legitimieren – entgegen ihrer ursprünglichen Botschaft von Verzicht und Umkehr. Historisch stand die Kirche häufig auf der Seite der Mächtigen: Von den feudalen Jagdprivilegien des Mittelalters bis zu heutigen Segnungen für Jägerverbände. Die Schöpfung wird gepredigt, doch in der Praxis oft den Interessen der Starken geopfert. Der Wolf in der Kapelle wird so zum stummen Zeugen dieser Diskrepanz: Kein Schutz, kein Erbarmen – nur der Tod. Doch dass hier nicht nur CDU und CSU ein Problem darstellen, klärt sich am Ende in unserer Reportage. 
Nach dem Ergebnis der pathologischen Untersuchung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu erstatten und eine Belohnung für Hinweise auszusetzen.

Mafiöse Verstrickungen?

Beobachtungen aus Insiderkreisen deuten zudem auf ein systematisches Problem hin: Das KLUWO dulde stillschweigend vieles, um sein Leuchtturmprojekt – die Wiederansiedlung der Luchse im Pfälzerwald – nicht durch den „schlechten Ruf“ der Wölfe zu gefährden. Schon seit 2014 sollen Aktionen für Wölfe im Pfälzerwald boykottiert worden sein, um Konflikte zu vermeiden. Ähnliche Probleme gibt es in der Hohen Rhön, übrigens Biosphärenreservat, in Bayern, wo ein ganzes Wolfsrudel ausgelöscht worden sein könnte, um ein Birkhuhnprojekt zu schützen.  Dahinter stehen auch Arbeitsplätze: Viele im forstlichen Bereich hängen von solchen Projekten ab, die sonst keine Beschäftigung bieten würden. Diese Zurückhaltung bei Transparenz und Aufklärung schadet jedoch Recht und Gesetz langfristig. Zu den Vorwürfen passt auch, dass das KLUWO kaum öffentliche Informationen heraus gibt und wenn, oft nur auf Anfragen.
Im Artikel der Lokalzeitung – Beitrag mit weiteren Fotos im nächsten Absatz eingebaut –  haben Jäger zum Vorfall geklagt: Wegen der Wölfe gäbe es immer weniger Wild, der Bestand nehme spürbar ab – und damit auch die Jagdmöglichkeiten. Ein Jäger verwies sogar auf ein frisch gerissenes Reh als Beleg für die „Probleme“. Solche Aussagen klingen dramatisch, halten einer näheren Betrachtung aber nicht stand. Tatsache ist: In Rheinland-Pfalz wird seit Jahren konsequent das Prinzip „Wald vor Wild“ umgesetzt. Die Landesforsten und das Umweltministerium priorisieren den Waldumbau und die Verjüngung – das bedeutet: Hohe Abschusszahlen bei Reh-, Rot- und Schwarzwild, angeblich um Verbissschäden zu minimieren. Jährliche forstfachliche Stellungnahmen und Schälschadensaufnahmen führen zu angepassten Abschussplänen, die oft höhere Erlegungen fordern. Die Jägerschaft selbst hat sich in der Vergangenheit weitgehend damit identifiziert und trägt durch intensive Bejagung einen großen Teil dazu bei. Der Wolf? Er ist in RLP mit nur wenigen Rudeln (darunter das Hochwald-Rudel) und geringer Dichte präsent – seine Auswirkungen auf das Wild ist lokal begrenzt und regulierend, nicht ausrottend. „Wald vor Wild“ erscheint stattdessen wie ein technokratisch geprägter Albtraum. 
Wissenschaftliche Studien (z. B. aus Yellowstone oder europäischen Vergleichen) zeigen: Wölfe reduzieren überhöhte Wildbestände nicht katastrophal, sondern stabilisieren sie langfristig – sie sorgen für vorsichtigeres Verhalten der Beutetiere, weniger Verbiss und mehr Artenvielfalt im Wald. In RLP selbst sinken die Jagdstrecken bei Rotwild (2024/25: -684 Tiere) vor allem durch forstliche Regulierung, nicht durch Wölfe. Die Klage der Jäger wirkt daher wie ein Ablenkungsmanöver: Statt die eigene Rolle bei der starken Bejagung zu thematisieren, wird der Wolf zum Sündenbock gemacht – obwohl er genau das natürliche Gleichgewicht herstellen könnte, das der Wald so dringend braucht. Zudem treibt der verstärkte Jagddruck Rehe und Hirsche, die eigentlich Steppentiere sind, noch stärker in die Wälder hinein. Ein Teufelskreislauf. 

Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert:

  • Eine unabhängige Klärung aller Totfunde im Hochwald-Rudel, inklusive der Verdachtsfälle illegaler Tötung
  • Volle Transparenz seitens des KLUWO und tatsächliche Ermittlungen bei illegalen Wolfstötungen

Hinweise zu Wolfstötungen oder Konflikten bitte vertraulich an uns, wir garantieren Quellenschutz und Anonymität: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de

Wir brauchen dort in der Region aktive Unterstützung: https://wolfsschutz-deutschland.de/mitglied-werden/

Keine ausschließlich „rechte“ Politik

Die grüne Umweltministerin Katrin Eder hat eine dramatische Kehrtwende hingelegt: Noch Ende Januar 2025 nannte sie die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht eine „Scheinlösung“. Doch nur Wochen später, im Februar 2025, kündigte sie genau das an – getrieben von der EU-Herabstufung des Wolfschutzes und dem Druck aus Landwirtschaft und Opposition. Das novellierte Landesjagdgesetz, das der Landtag im Juli 2025 verabschiedete, tritt voraussichtlich zum 1. April 2026 in Kraft. Der Wolf bleibt zwar ganzjährig geschont, doch Entnahmen bei Problemwölfen (z. B. nach Rissen trotz Herdenschutz) werden bürokratisch erleichtert.
Für uns bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. ist das ein Rückschritt: Es öffnet Türen für mehr Abschüsse, ohne dass der Herdenschutz wirklich priorisiert wird. Diese Haltung fand ihren Höhepunkt in der 105. Umweltministerkonferenz (UMK) im Herbst 2025 in Saarbrücken: Alle Umweltminister – quer durch die Parteien, inklusive Eder – stimmten einstimmig für die bundesweite Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Der Beschluss forderte vom Bund rechtssichere Regelungen für regionales Bestandsmanagement, was in RLP nun umgesetzt wird. Ein breiter Konsens, der den Wolf vom Symbol des Naturschutzes zum regulierbaren Wild macht.
Die Chancen auf Wolfsabschüsse in RLP steigen damit erheblich: Mit nur vier Rudeln und sieben adulten Wölfen (Stand Januar 2026) könnten schon bei wenigen Rissen Genehmigungen erteilt werden – wie beim Leuscheider Rudel, wo ein Abschuss 2024 gerichtlich gestoppt, aber 2025 weiter diskutiert wurde. Doch hier droht ein Dämpfer aus Frankreich: Die Naturschutzorganisation FERUS klagte zusammen mit ASPAS erfolgreich gegen einen spezifischen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées. Das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État) hob am 16. Dezember 2025 den lokalen Erlass vorläufig auf, da er in einem neuen Ausbreitungsgebiet den EU-rechtskonformen günstigen Erhaltungszustand gefährde. Der Staat wurde zu 3.000 Euro an FERUS verurteilt. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in fragmentierten Populationen Abschüsse zu genehmigen und könnte zu ähnlichen Klagen in RLP inspirieren. Wir hoffen darauf und werden wachsam bleiben.

Quellen:

Presse Blaes: https://www.facebook.com/profile.php?id=61555146471412

http://www.dbb-wolf.de

https://fawf.wald.rlp.de/forschung-und-monitoring-unsere-aufgaben/koordinationszentrum-luchs-und-wolf

https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

https://wolfsschutz-deutschland.de/2026/01/13/frankreichs-gerichtserfolg-fuer-den-wolf-lokaler-schutz-siegt-ein-hoffnungsschimmer/

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Illegal getöteter Wolfswelpe in Niedersachsen – Wolfsschutz-Deutschland e.V. erstattet Strafanzeige und setzt 1.000 Euro Belohnung aus

Ein weiterer Fall illegaler Wolfstötung in Niedersachsen unterstreicht die anhaltenden Defizite bei der Aufklärung solcher Straftaten. Der Wolfswelpe mit der Kennung GW5093m, geboren im Territorium Amt Neuhaus, wurde am 24. September 2025 tot an der Böschung des Elbeseitenkanals bei Artlenburg (Landkreis Lüneburg) angespült. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage mit.

 

Der Kadaver sei von der Polizei aufgefunden worden und hätte diverse unklare Verletzungen aufgewiesen. Nach der amtlichen Sektion gehe das Wolfsbüro davon aus, dass es sich um eine illegale Tötung handle. In der öffentlichen Liste der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) war der Fall zunächst lange Zeit als „unklar“ geführt – erst Endes Jahres 2025 erfolgte die Änderung auf „illegal getötet“. „Solche Statusänderungen ohne jede öffentliche Bekanntgabe sind in Niedersachsen leider Standard“, kritisiert Brigitte Sommer, Vorsitzende von Wolfsschutz-Deutschland e.V. „Es gibt keine regelmäßigen Pressemitteilungen zu Verdachts- oder bestätigten Fällen illegaler Tötungen. Die Öffentlichkeit und Organisationen wie wir müssen die DBBW-Liste quasi selbst überwachen, um Veränderungen überhaupt mitzubekommen. Antworten auf Anfragen kommen entweder gar nicht oder erst Wochen später – das behindert die Aufklärung massiv und ist nicht akzeptabel.“
Beispielfoto Wolfswelpe im Alter von sechs Monaten. © Brigitte Sommer
Das Rudel Amt Neuhaus im Landkreis Lüneburg war einst eines der bekanntesten und konfliktbeladensten Wolfsrudel in Niedersachsen – und es ist nun spurlos verschwunden. Seit 2017 verursachte es wiederholt Nutztierrisse, was zu massiver Kritik führte. Statt den Herdenschutz konsequent zu verbessern, entschieden sich Behörden für den radikalen Weg: Legale Abschüsse. Im Januar und Februar 2022 wurden zwei Wölfe aus dem Rudel getötet – darunter der Rüde GW1532m und die Fähe GW872f. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilten diese Entnahmen scharf: Sie zerstörten nicht nur Individuen, sondern rissen Familien auseinander, verhinderten natürliches Lernen und trugen letztlich zur Destabilisierung bei, anstatt echte Lösungen zu fördern. Doch das war nicht das Ende. Das Territorium litt weiter unter Verlusten – und unter illegalen Tötungen, die in der Region Lüneburg leider häufig vorkommen.
Der jüngste bekannte Fall: Der Welpe GW5093m aus genau diesem Rudel, der am 24. September 2025 tot an der Elbeseitenkanalböschung bei Artlenburg angespült wurde. Dieser junge Wolf war vielleicht einer der Letzten, der noch Hoffnung auf Fortbestand gab. Aktuell, im Monitoringjahr 2025/2026, meldet das offizielle Wolfsmonitoring: Wolfsanzahl gesamt „Null“. Keine adulten Tiere, keine Jährlinge, keine Jungtiere mehr nachweisbar. Das Rudel Amt Neuhaus existiert wahrscheinlich nicht mehr – ausgelöscht durch eine fatale Kombination aus legalen Abschüssen, die wir ablehnen, und illegalen Tötungen, die straflos bleiben. Ein ganzes Rudel, eine ganze Familie, einfach weg. Solange Behörden Abschüsse genehmigen und illegale Taten nicht konsequent aufklären, werden weitere Rudel dasselbe Schicksal erleiden.
Beispielfoto Wolfsrudel.

Belohnung von 1.000 Euro

Wolfsschutz-Deutschland e.V. stellt auch zu diesem Fall Strafanzeige und setzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro aus für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung und Verurteilung des oder der Täter führen. Hinweise können vertraulich direkt an den Verein gemeldet werden: Mail: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de
Oder Hotline: 0176 48732612
Wir leiten alle eingehenden Informationen umgehend und anonymisiert an die zuständige Polizei weiter. Wir sichern auch Quellenschutz und Anonymität zu. 

Hintergrund: Illegale Wolfstötungen in Niedersachsen

In Niedersachsen häufen sich besonders brutale Fälle illegaler Wolfstötungen: Seit etwa 2023 wird eine Serie von Taten dem sogenannten „Wolfsripper“ zugeschrieben, bei der Wölfe in den Regionen Gifhorn, Uelzen und Burgdorf präzise zerstückelt wurden – oft mit Herausschneiden von Zunge, Abtrennen von Köpfen oder Entfernen von Zähnen, was auf anatomische Kenntnisse hindeutet und Wolfsschutz-Deutschland e.V. zu mehreren Strafanzeigen veranlasste. Besonders schockierend war der Fund eines abgetrennten Wolfskopfs, der am Karfreitag, den 7. April 2023, vor dem NABU-Artenschutzzentrum in Leiferde (Kreis Gifhorn) abgelegt wurde – eine makabre, provokante Zurschaustellung, die als Einschüchterung gegen Naturschützer gewertet wurde und damals mit einer hohen Belohnung von bis zu 15.000 Euro belegt war. Der Fall reiht sich ein in ähnliche Grausamkeiten in der Gegend, darunter der Fund einer toten Wölfin in der Aller bei Celle am 28. März 2025: Das Tier trieb im Fluss, war erschossen (mit Schusswunden) und nicht ertrunken, was Wolfsschutz-Deutschland e.V. als mögliches Wiederaufflammen der „Wolfsripper“-Serie einstuft – auch hier erstattete unser Verein Strafanzeige und setzte 1.000 Euro Belohnung aus. In Niedersachsen wurden seit der Rückkehr der Wölfe (ca. 2000–2003 bis Ende 2025) insgesamt 314 tote Wölfe tot aufgefunden. Davon waren 22 illegal getötet (bestätigt durch Sektion/Genetik/Beweise wie Schussverletzungen, Köder etc.). Wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. gehen von einer Dunkelziffer aus, die fünffach höher liegt. Weitere Ursachen: Überwiegend Verkehrsunfälle (die Mehrheit), natürliche Tode (ca. 18), Management-Entnahmen (8) und unklare Fälle.
Niedersachsen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Wolfsbeständen – und leider auch zu denen mit den meisten bestätigten illegalen Tötungen. Dutzende Fälle der letzten Jahre sind dokumentiert, bei denen Wölfe erschossen, vergiftet oder anderweitig getötet und oft versteckt oder in Gewässern entsorgt wurden. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich höher. „Jede illegale Tötung stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44 BNatSchG) dar und ist strafbar“, betont der Verein. „Wenn Behörden Informationen nur zögerlich oder gar nicht herausgeben, entsteht der Eindruck, dass solche Taten nicht mit der nötigen Konsequenz verfolgt werden. “Wolfsschutz-Deutschland e.V. fordert daher dringend:
  • Regelmäßige und transparente Pressemitteilungen zu allen bestätigten oder verdächtigen Fällen illegaler Wolfstötungen durch die Länder und das Wolfsbüro.
  • Schnelle, vollständige und proaktive Beantwortung von Informationsanfragen.
  • Stärkere Priorisierung der Aufklärung durch Polizei und Staatsanwaltschaft, inklusive konsequenter Strafverfolgung.

 

Quellen:

http://www.dbb-wolf.de

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Politiktheater um den Wolf: Die erste Lesung im Bundestag – was wirklich zählt und was dahinter steckt

Gestern, am 14. Januar 2026, hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) debattiert. Die Diskussion dauerte etwa 30 Minuten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verteidigte die Pläne mit Verweis auf Weidetierschutz und hohe Wolfsdichten, CDU/CSU und SPD unterstützten den Ansatz grundsätzlich, Grüne und Linke warnten vor Risiken für den Artenschutz und Rudelstrukturen, doch glaubhaft ist dies nicht. 

In den sozialen Netzwerken wird die Grünen-Position bereits wieder stark gelobt – als hätten sie den Wolf heldenhaft verteidigt. Doch das ist reines Politiktheater. Die entscheidende Weichenstellung fand bereits viel früher statt: Auf der Umweltministerkonferenz (UMK) vom 12.–14. November 2025 in Saarbrücken einigten sich alle 16 Umweltminister der Länder – inklusive der grünen Umweltminister in den Ländern und der damaligen Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) – einstimmig auf folgende Punkte:

  • Meldung des günstigen Erhaltungszustands (GEZ) des Wolfs für die kontinentale und atlantische biogeographische Region an die EU
  • Nutzung der Herabstufung in FFH-Richtlinie (Anhang V) und Berner Konvention als Chance für Lockerungen
  • Forderung nach Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und Bundesjagdgesetz, um rechtssicheres regionales Bestandsmanagement und leichtere Entnahmen von Problemwölfen zu ermöglichen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Dieser Beschluss war übergreifend über alle Parteigrenzen hinweg – CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP und Linke in den Ländern stimmten zu. Er bildet die fachliche und politische Grundlage für den aktuellen Gesetzentwurf. Die Bundestagsdebatte setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die laute Kritik der Grünen im Bundestag („ziellose Jagd bringt keine Sicherheit“, „keine Belege für Riss-Reduktion“) dient vor allem der Profilierung gegenüber ihrer eigenen Basis und lenkt ab von der Tatsache, dass grüne Umweltminister auf Länderebene und im Bund die entscheidenden Schritte mitgetragen haben. Es ist ein klassisches Muster: Fachliche Einigung hinter verschlossenen Türen in Ministerkonferenzen, öffentliche Show und Wähler-Inszenierung im Plenum. Für uns ist klar: Die Richtung steht seit November 2025 fest – mehr Entnahmen, Jagdzeit Juli–Oktober (vor allem Jungwölfe), regionale Regulierung. Die erste Lesung war nur der Auftakt. Der Entwurf liegt nun im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat; zweite/dritte Lesung und setzt das nur um – sie ändert nichts Grundlegendes an der Richtung. Die Bundesratszustimmung folgt voraussichtlich im Frühjahr 2026

Die Aufnahme ins Jagdrecht ist stark technokratisch geprägt, weil sie auf Sachzwang-, Daten- und Expertenlogik setzt und den Wolf zu einem steuerbaren Element in einem optimierten System macht. Es geht um wissenschaftliche soziale Ingenieurskunst (hier: Ökosystem-Management), die natürliche Komplexität und individuelle Freiheit (des Wolfs als wildes Tier) unterdrückt. Der „günstige Erhaltungszustand“ wird zum technokratischen Freibrief, um Kontrolle auszuweiten. Auch das Konzept „Wald vor Wild“ ist ein Symptom technokratischen Denkens in der Umwelt-/Forstpolitik.  „Wissenschaftlich begründete“ Kontrolle über Natur und Leben, getarnt als „Nachhaltigkeit“ oder „Klimaschutz“. Technikratische Konzepte werden unter postiven Aspekten unter die Leute gebracht, die gewollt oder ungewollt, die Forcierung fördern. Dazu gehört auch reine Kritik der Hobbyjagd und nicht der allgemeinen Jagd und „Wildtiermanagement“  im Allgemeinen. Wenn Kontrolle absolut priorisiert wird, könnte es zu einer „synthetischen Natur“ kommen – inspiriert von Sci-Fi wie Aldous Huxleys „Schöne Neue Welt“ oder aktuellen Transhumanismus-Debatten. Hier würden Wildtiere durch Labortiere, KI-Simulationen oder Biotechnologie ersetzt, um Risiken zu minimieren. Moderne Beispiele: In Chinas „ökologischer Zivilisation“ (seit 2018) werden Wildtiere streng überwacht und reguliert, um sie in „harmonische“ Systeme zu integrieren, was Kritiker als „Auslöschung der Wildnis“ sehen. Oder Geoengineering-Projekte (z. B. Wolkenimpfung), die indirekt Habitate zerstören könnten.

Spielende Welpen, im Alter von neun Monaten. Kommt das Gesetz durch, würden viele ihren ersten Schnee nicht mehr erleben können. © Brigitte Sommer

Was ist Technokratie?

Den Begriff beschreibt am klarsten James Corbett. Er sagt, Technokratie ist keine bloße Herrschaft von Experten (wie oft fälschlich verstanden), sondern ein wissenschaftlich-technisches System der sozialen Ingenieurskunst (social engineering), das die gesamte Gesellschaft wie eine Maschine betreibt.

Es geht um die wissenschaftliche Messung und Steuerung aller Inputs und Outputs (Ressourcen, Energie, Produktion, Konsum – und Menschen als Ressourcen), um eine effiziente, zentral geplante Gesellschaft zu schaffen. Geld und Preise werden abgeschafft; stattdessen wird alles über Energieeinheiten (Energy Certificates) und Algorithmen verteilt. Das Ganze ist anti-human, weil es den Menschen entmachte, reduziert auf Datenpunkte und von natürlichen Freiheiten trennt.
Warum das Ganze nach Meinung von James Corbett scheitern wird: Technokratie ist ein fundamentaler Denkfehler – ein utopisches Rohrtraum, das die Komplexität des Lebens und menschliche Unvorhersehbarkeit ignoriert. Es ist wie ein System, das gegen die Gesetze der Realität (z. B. Chaos, Kreativität, Widerstand) verstößt – ähnlich wie Gravitation Dinge zum Fallen bringt, wird Technokratie irgendwann kollabieren. Nicht durch große Aufstände, sondern weil sie instabil und unmenschlich ist. Aber: In der Zwischenzeit kann sie enormen Schaden anrichten.
James Corbett ist ein unabhängiger kanadischer Journalist, Dokumentarfilmer und Podcaster, der seit 2007 vor allem für seine kritischen Analysen zu globalen politischen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen bekannt ist.
Wir fordern weiterhin: Keine Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Stattdessen konsequenter, verpflichtender Herdenschutz. Wir haben eine EU-Beschwerde eingereicht.
Quellen:
Mediathek für Videos: https://www.bundestag.de/mediathek
What is Technocracy? – Questions For Corbett #092 (2022, aber immer noch aktuell):
https://corbettreport.com/qfc-technocracy
Hier definiert Corbett Technokratie aus den Originaldokumenten der 1930er Jahre und erklärt, warum man das Konzept genau verstehen muss.

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Frankreichs Gerichtserfolg für den Wolf: Lokaler Schutz siegt – Ein Hoffnungsschimmer?

In Frankreich hat der Verein FERUS (Association pour la conservation du loup, ours, lynx) gemeinsam mit ASPAS einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen: Am 16. Dezember 2025 hob das höchste Verwaltungsgericht, der Conseil d’État, einen Abschussbefehl in den Hautes-Pyrénées auf. Dieser Beschluss, der als historisch und wegweisend gilt, unterstreicht die Verpflichtung des Staates, das EU-Recht zum Wolfsschutz auch auf lokaler Ebene einzuhalten. Dies kann auf jeden Fall ein Hoffnungsschimmer für Bundesländer in Deutschland, wo wenig Wölfe leben, sein.  Hier eine realistische Einschätzung. 

Der Streit drehte sich um eine Verordnung, die einem Hirten im Frühjahr 2025 in den Hautes-Pyrénées einfache Verteidigungsschüsse (tirs de défense simple) gegen einen einzelnen Wolf erlaubte. In diesem Département war nur ein einziges Wolfsindividuum nachgewiesen – eine extrem geringe lokale Population. Das Gericht urteilte, dass solche Genehmigungen nicht erteilt werden dürfen, wenn sie zur lokalen Eliminierung führen. Basierend auf der EU-Habitate-Richtlinie (Anhang V) und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (CJUE) muss der günstige Erhaltungszustand (état de conservation favorable) räumlich differenziert betrachtet werden – nicht nur national, sondern auch in Rekolonisationszonen. Der Conseil d’État betonte: Es sei rechtlich inakzeptabel, den Wolf in bestimmten Departements auszurotten, solange der lokale Status ungünstig ist. Das Gericht hob den Erlass auf und verurteilte den Staat zur Zahlung von 3.000 Euro an FERUS. Dieser Präzedenzfall macht es schwieriger, in neuen Ausbreitungsgebieten Abschüsse zu genehmigen, und stärkt den Artenschutz in fragmentierten Populationen. FERUS feiert die Entscheidung als maßgeblich und plant sie für weitere Klagen zu nutzen, um vergangene Abschussentscheide zu hinterfragen.
Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer

Einschränkungen: Ein kleiner Erfolg inmitten steigender Abschüsse

Trotz dieses Siegs bleibt der Erfolg begrenzt. Frankreich vergibt seit Jahren eine nationale Quote für Wolfstötungen (plafond de prélèvement), die 2025 bei 19 % der geschätzten Population (ca. 1.000–1.100 Wölfe) lag und über 146 legale Abschüsse ermöglichte. Am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Erhöhung um 10 % an – auf 21 %, was den Abschussplan auf etwa 227 Wölfe steigert. Zudem werden Verteidigungsschüsse ab 2026 vereinfacht: Keine vorherige Einzelgenehmigung mehr, nur eine Meldung. In Kerngebieten (Alpen, Massif Central) laufen Entnahmen weiter ungebremst. Der Gerichtserfolg schützt vor allem Randbereiche, ändert aber nicht die nationale Regulierungspolitik.

Warum nur ein kleiner Erfolg?

  • Begrenzter Umfang: Die Entscheidung hob einen einzelnen Präfektur-Arrêté (Hautes-Pyrénées, Frühjahr 2025) auf, der einem einzigen Hirten den Abschuss eines einzelnen Wolfs erlaubte. Begründung: Lokale Population extrem gering (nur 1 nachgewiesenes Individuum), daher Verstoß gegen EU-Recht (lokaler Erhaltungszustand muss berücksichtigt werden, nicht nur national).
  • Keine nationale Quote betroffen: Die jährliche nationale Quote (Plafond de prélèvement) und der Plan National d’Actions bleiben unberührt. Die Quote wurde sogar kurz darauf erhöht – am 9. Januar 2026 kündigte Landwirtschaftsministerin Annie Genevard eine Steigerung von 19 % auf 21 % für 2026 an (bei ~1.082 Tieren = ca. 227 statt 205–210 erlaubte Entnahmen). Zusätzlich: Vereinfachung der tirs de défense (keine vorherige Einzelgenehmigung mehr nötig, nur Meldung).
  • Jurisprudenz mit Wirkung, aber begrenzt: Das Urteil schafft Präzedenz für Zonen der Rekolonisation (neue Ausbreitungsgebiete, wo Populationen noch sehr klein sind). Es macht es schwieriger, dort Abschüsse zu genehmigen, solange der lokale Zustand ungünstig ist. Vereine wie FERUS und ASPAS nennen es „historisch“ und „maßgeblich“, weil es den lokalen Aspekt erstmals so klar definiert. Aber in Kerngebieten (Alpen, Massif Central) mit stabilen Rudeln ändert es nichts – dort laufen die Tötungen von Wölfen weiter.
Zerschossene Wolfsfamilien bedeuten auch in Frankreich nicht weniger Risse. Beispielfoto Wölfe © Brigitte Sommer

Vergleich zu Deutschland: Potenzial für ähnliche Klagen

In Deutschland droht mit dem Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG, Kabinettbeschluss 17. Dezember 2025) eine ähnliche Eskalation: Der Wolf soll jagdbar werden, mit regionalen Managementplänen, Jagdzeit Juli–Oktober (gezielt auf Jungwölfe) und leichteren Entnahmen in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 gemeldet). Wie in Frankreich geht es um Konflikte mit Weidetierhaltern – doch der GEZ wird hier national berechnet, was lokale Populationen in neuen Gebieten (z. B. Westdeutschland) gefährden könnte. Der französische Präzedenzfall ist ein Vorbild: Er zeigt, dass EU-Recht (FFH-Richtlinie) eine räumlich differenzierte Betrachtung erzwingt und politischen Opportunismus entzieht. In Deutschland könnten Verbände Klagen gegen den Entwurf einreichen, falls er regionale Eliminierungen begünstigt. Große Teile des Landes sind noch wolfsfrei oder haben kleine Populationen – genau hier könnte das Urteil hilfreich sein. Im Gegensatz zu Frankreichs etablierter Quote (19–21 % jährlich) ist Deutschland noch nicht soweit: Der Bundestag debattiert ab 14. Januar 2026; Verabschiedung im Frühjahr möglich. Wir sehen auch Chancen, durch EU-Beschwerden (wie unsere gegen GEZ-Manipulation), aber wir sollten stets die Realität wahrnehmen und nicht in Naivität wegen kleiner Erfolge verfallen. 
Quellen

FERUS (16. Dezember 2025): „Victoire historique pour le loup en zones de recolonisation !“ – Hier wird die Entscheidung als „inédite et décisive“ gefeiert und explizit die lokale Ebene betont.
https://www.ferus.fr/actualite/victoire-historique-pour-le-loup-en-zones-de-recolonisation

ASPAS-Meldung (16. Dezember 2025): „Le Conseil d’État vient au secours des loups en dispersion !“ – Betonung der lokalen Konservierung und dass dies Jurisprudenz schafft für neue Territorien.
https://www.aspas-nature.org/le-conseil-detat-vient-au-secours-des-loups-en-dispersion

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Finnlands grausame Wolfsjagd 2026: Ein Warnsignal für Deutschland

Seit dem 1. Januar 2026 läuft in Finnland die erste reguläre Wolfsjagd seit Jahrzehnten. Ziel der Regierung: Die Population von geschätzten 476–669 Tieren auf ein Minimum von 273 Wölfen reduzieren. Bis Anfang Januar fielen bereits Dutzende Tiere dem Tötungsrausch zum Opfer. Die Quote ist regional verteilt, die Jagd ist lizenziert und soll erst am 10. Februar enden. Angeblich sollen dadurch Rentiere und Schafe geschützt werden, doch wir sehen darin einen sinnlosen Vernichtungsfeldzug gegen Wölfe, der auch ein Schlaglicht auf Deutschland wirft. 

Nach einer Gesetzesänderung im Dezember 2025 wurde der Schutzstatus gelockert, da der Bestand als „günstig“ eingestuft wurde. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, dass bereits Ähnliches in Deutschland geplant sein könnte, denn hier sind die Formalien die Gleichen
Spielende Wolfswelpen im Alter von neun Monaten. Ginge es nach dem Willen der Regierung, würden viele Welpen schon im Sommer getötet werden. Sie würden ihren ersten Schnee nicht erleben. © Brigitte Sommer
Wir kritisierten den Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2025 zur Novelle des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) und Bundesnaturschutzgesetzes scharf. Durch die Aufnahme des Wolfs als jagdbare Art werden in Regionen mit „günstigem Erhaltungszustand“ (GEZ) und hoher Dichte revierübergreifende Managementpläne, Quoten und schnellere Entnahmen von Problemwölfen möglich – oft ohne strenge Einzelfallprüfungen. Wir sehen darin einen massiven Abbau des Artenschutzes. Der GEZ wurde politisch manipuliert: Trotz Empfehlungen des Bundesamts für Naturschutz (größeres Referenzgebiet, höhere Mindestpopulation für ungünstigen Zustand) wurde per Staatssekretär-Schreiben die Fläche verkleinert und die Zahlen reduziert – wissenschaftliche Daten wurden ignoriert.Der Beschluss baut auf früheren Schritten auf: Herabstufung in Berner Konvention und EU-FFH-Richtlinie (2024/2025), einheitliche Einigung aller Parteien auf der Umweltministerkonferenz. Hinzu kommt die geplante Schwächung des Verbandsklagerechts (Reform im Koalitionsvertrag auf EU-Minimum), was gerichtliche Kontrollen erschwert.Wir warnen: Jagd destabilisiert Rudelstrukturen, erhöht Risse (Belege aus der Schweiz) und symbolisiert die zweite Ausrottung des Wolfs in Deutschland. Agrar- und Jagdlobby werden priorisiert, echter Naturschutz ignoriert. https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/18/kabinettsbeschluss-im-jagdrecht-droht-den-woelfen-die-erneute-ausrottung/
Der Bundestag debattiert den Entwurf am 14. Januar 2026 (erste Lesung, 30 Minuten), danach geht er in den Ausschuss. Verabschiedung ist für Frühjahr 2026 geplant – rechtzeitig zur Weidesaison.

Der Entwurf sieht vor:

  • Regionale Managementpläne (Also Abschusspläne) in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand (GEZ, Oktober 2025 an EU gemeldet).
  • Jagdzeit 1. Juli bis 31. Oktober – gezielt auf Jungwölfe und Welpen in ihrer verletzlichsten Phase.
  • Leichtere Entnahme von so genannten Problemwölfen, auch präventiv (z. B. an Deichen, Alpen).

Die Grünen-Antwort entlarvt: Eine Verharmlosung und Wählertäuschung

Screenshot des Beitrages in unserer FB-Gruppe.
Eine Anfrage eines Wolfsfreundes an die Grünen warum auch sie auf der Umweltministerkonferenz für die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gestimmt hatten, https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/11/17/umweltministerkonferenz-in-saarbruecken-alle-parteien-einig-der-wolf-soll-ins-jagdrecht/

wurde mit der Erklärung beantwortet, die Aufnahme ins Jagdrecht sei rein bürokratisch: Viele streng geschützte Arten (z. B. Luchs, Fischotter) stünden bereits in § 2 BJagdG und seien trotzdem ganzjährig geschont. Die Hegeverpflichtung (§ 1 BJagdG) verpflichte Jäger zur Bestandserhaltung. Der GEZ sei von der aktuellen Regierung gemeldet worden; die Grünen hätten im EU-Parlament (Mai 2025) gegen die Herabstufung gestimmt. Diese Darstellung greift zu kurz:

  • Im Gegensatz zu Luchs oder Fischotter schafft der Entwurf explizit neue Entnahmemöglichkeiten (regionale Pläne, Jagdzeit Juli–Oktober, präventive Abschüsse). Das BMLEH betont „rechtssichere Entnahme“ und „Regulierung der Zahl der regional lebenden Wölfe“.
  • Die Hegeverpflichtung wird in der Praxis ausgeblendet – der DJV fordert bis 40 % Entnahme des Zuwachses.
  • Der GEZ dient genau als Grundlage für Lockerungen; grüne Minister haben dem nationalen Paket (November/Dezember 2025) zugestimmt, das diese umsetzt.
Beispielfoto Wolf.

Zur Zeit machen einige Parteien, darunter auch die Grünen und die Tierschutzpartei Werbung für sich mit Aussagen, dass nur „rechte Parteien“ für eine künftige Jagd auf Wölfe verantwortlich wären. Dies ist die Unwahrheit. In Wirklichkeit machten alle Parteien mit. Die einen nur weniger offensichtlich als die anderen.

Finnland zeigt, wohin eine Bejagung führen kann: Von Schutz zu Quote. In Deutschland droht regional Ähnliches – besonders in Brandenburg (Wolf bereits landesrechtlich jagdbar) oder Niedersachsen.Schweden: Geplante Jagd 2026 vor Gericht gestoppt – (noch) kein Abschuss. Ähnlich wie in Finnland plante Schweden für 2026 eine Lizenzjagd auf bis zu 48 Wölfe. Der Start am 2. Januar wurde jedoch durch das Verwaltungsgericht Luleå blockiert – nach Klage von Naturschutzverbänden. Begründung: Fehlender Nachweis, dass die Abschüsse den günstigen Erhaltungszustand wahren. Die Behörden haben Beschwerde eingelegt; der Stopp ist allerdings nur vorläufig.

Quellen:

https://www.pirsch.de/news/273-woelfe-reichen-grosse-wolfsjagd-hat-begonnen-42547

https://www.nordisch.info/schweden/gericht-stoppt-geplante-wolfsjagd-in-schweden/

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Erstes Opfer der neuen EU-Wolfspolitik: In Dänemark wurde Wolf „legal“ totgeschossen

Die jüngste Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der EU – von „streng geschützt“ auf „geschützt“ – hat bereits ihr erstes Opfer gefordert. In Dänemark wurde am 4. Januar 2026 der erste legale Abschuss eines sogenannten „Problemwolfs“ durchgeführt. Dieser Vorfall markiert einen traurigen Meilenstein in der EU-weiten Wolfspolitik und unterstreicht die Gefahren, die mit der Lockerung des Schutzes einhergehen. Als Wolfsschutz-Deutschland e.V. verurteilen wir diesen Schritt scharf.

Der Vorfall in Dänemark: Ein Wolf fällt der neuen Politik zum Opfer

Beispielfoto Wolf. © Brigitte Sommer
Der Wolfsrüde wurde in der Region Klosterheden Plantage in Vestjylland erschossen, nachdem er angeblich Nutztiere hinter einem wolfssicheren Zaun angegriffen hätte. Die Genehmigung zum Abschuss (tilladelse) wurde bereits Mitte Dezember 2025 von der dänischen Behörde Styrelsen for Grøn Arealomlægning og Vandmiljø erteilt – jedoch nicht als individuelle, sondern als regionsbezogene Erlaubnis. Diese wurde nie öffentlich gemacht, was eine transparente Debatte oder rechtliche Überprüfung unmöglich machte. Naturschutzorganisationen aus Dänemark  hatten damit keine Möglichkeit, Einspruch einzulegen oder zu klagen, da das Verfahren bewusst bürokratiearm und schnell gestaltet wurde. Dies steht im Kontrast zu früheren Fällen, bei denen illegale Wilderei geahndet wurde, und zeigt, wie die neue EU-Richtlinie Türen für unkontrollierte Wolfstötungen öffnet.
Die dänische „Ulvehandlingsplan“ von 2025, die auf der EU-Herabstufung basiert, priorisiert den angeblichen Schutz von Landwirten vor dem Erhalt der Wolfspopulation. Dabei haben die Landwirte in Dänemark – wie überall auf der Welt – in Wirklichkeit ganz andere Probleme, wie das Mercosurabkommen zeigt.  Minister Jeppe Bruus betonte, es müsse möglich sein, Haustiere ohne Angriffe zu halten – ein Argument, das wir als Wolfsschutz-Deutschland e.V. ablehnen, da bewährte Präventionsmaßnahmen wie verbesserte Zäune oder Herdenschutzhunde oft ignoriert werden. Stattdessen wird der Wolf zum Sündenbock gemacht, obwohl die Population in Dänemark seit ihrer Rückkehr 2012 noch fragil ist.

Vergleich mit Deutschland: Drohende Einschränkung des Verbandsklagerechts

Ähnliche Entwicklungen zeichnen sich in Deutschland ab, wo die Bundesregierung im Dezember 2025 weitere Schritte unternommen hat, den Wolf ins Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufzunehmen – ein Weg, den wir als direkte Bedrohung für die Art sehen. Die nächste Abstimmung folgt noch im Januar. Diese Änderung ermöglicht ein „aktives Bestandsmanagement“, das in der Praxis zu regulären Abschüssen und sogar zu Tötungen von Wolfswelpen führen könnte. Wir von Wolfsschutz-Deutschlane d. V. lehnen jeglichen Wolfsabschuss ab, weil diese Tötungen nicht nur ethisch verwerflich sondern sinnlos sind. https://wolfsschutz-deutschland.de/2024/02/11/wolfsexperte-sagt-in-deutschland-ist-noch-nie-der-richtige-wolf-entnommen-worden/
Besonders alarmierend ist die geplante Überarbeitung des Verbandsklagerechts im Naturschutzrecht. Im Rahmen der Jagdgesetz-Reform von September 2025 und laufender Diskussionen im Bundestag soll das Recht von Umweltverbänden gegen Abschussverfügungen zu klagen, eingeschränkt werden.
Dies würde „endless lawfare“ verhindern, wie es Befürworter nennen, aber in Wahrheit den Schutz der Wölfe schwächen, da gerichtliche Überprüfungen seltener möglich wären. In Deutschland haben Naturschutzorganisationen bisher durch Klagen vor Verwaltungsgerichten Erfolge erzielt, etwa bei der Verhinderung unberechtigter Abschüsse. Die geplante Reform verstößt unserer Ansicht nach gegen EU-Recht, da sie die FFH-Richtlinie unterläuft und den Wolf einer potenziellen Ausrottung aussetzt – ähnlich wie in der Vergangenheit. Es ist aber auch grob fahrlässig wenn sich Wolfsfreunde weiterhin nur auf klagefähige Verbände verlassen. 

Vergleich mit den USA: Delisting und Verlust gerichtlicher Kontrolle

Der Trend zur Absenkung des Wolfsschutzes ist international. In den USA hat das Repräsentantenhaus im Dezember 2025 mit knapper Mehrheit (211-204) den „Pet and Livestock Protection Act“ (H.R. 845) verabschiedet, der Grauwölfe bundesweit von der Liste bedrohter Arten (Endangered Species Act, ESA) streicht.Dies überträgt das Management an die Bundesstaaten, wo aggressive Jagdregelungen – wie in Idaho oder Montana – bereits zu Hunderten von Abschüssen pro Saison führen. Ähnlich wie in Dänemark wird hier gerichtliche Überprüfung („endless lawfare“) explizit verhindert, was Umweltgruppen wie Earthjustice oder die Sierra Club die Möglichkeit nimmt, effektiv zu intervenieren.
Der U.S. Fish and Wildlife Service hat zudem im November 2025 entschieden, keinen nationalen Recovery Plan mehr für Wölfe zu erstellen, da die Population als „erholt“ gilt – ein Argument, das wir ablehnen, da es lokale Fragilitäten ignoriert. Dieser Ansatz spiegelt eine weltweite Agenda wider: Wirtschaftliche Interessen überwiegen und werden durchgesetzt, Widerstandsmöglichkeiten begrenzt. 

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Der kleine Wolf von Stora Karlsö – Ein prähistorisches Vorbild für moderne Koexistenz mit mutigen Jungwölfen

Eine neue Studie aus den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS), wirft ein faszinierendes Licht auf die prähistorischen Beziehungen zwischen Menschen und Wölfen. Auf der isolierten Insel Stora Karlsö in der Ostsee entdeckten Forscher Knochenreste zweier Grauwölfe aus der Stein- und Bronzezeit (ca. 5.000–3.000 Jahre alt), die auf enge Interaktionen mit Menschen hindeuten. Darunter die Reste eines klein gewachsenen Wolfes und eines behinderten Wolfes. Tiere, die während ihres Lebens wohl gefüttert wurden. Dieser Fund unterstreicht, dass Menschen bereits vor Tausenden von Jahren Wölfe nicht nur jagten, sondern sich um diese kümmerten und in ihrer Nähe hielten – möglicherweise für Jagdunterstützung, rituelle Zwecke oder als Haustiere. Heute sehen wir Parallelen in aktuellen Fällen weniger scheuer Jungwölfe, die Experten wie Günther Bloch als „Typ A“ klassifizieren: neugierige, mutige Individuen, die natürlicherweise weniger scheu sind und durch menschliche Einflüsse habituiert werden können. Wir vergleichen die Fälle Großhennersdorf, Drenthe und Jessen mit den Ergebnissen der Studie.

Die PNAS-Studie vom 24. November 2025 enthüllt nicht nur den kleinen Wolf von Stora Karlsö, sondern auch einen zweiten, adulten Wolf mit einer schweren Beinfraktur. Trotz dieser Verletzung, die die Jagdfähigkeit stark einschränkte, überlebte das Tier lange genug, um zu heilen – ein klares Indiz für menschliche Pflege. Isotop-Analysen zeigten eine marine Ernährung (Fisch und Robben), die ohne menschliche Hilfe unwahrscheinlich gewesen wäre. Genetisch als echter Grauwolf bestätigt, deutet dies auf Transport per Boot und langfristige Versorgung hin, möglicherweise in einer symbiotischen Beziehung. Die Forscher schließen, dass prähistorische Menschen Wölfe aktiv hielten, was etablierte Domestizierungstheorien erweitert.
Beispielfoto Jungwolf, © Brigitte Sommer

Aktuelle Fälle in Deutschland und den Niederlanden untermauern dies und zeigen, dass Habituation oft menschlich verursacht ist – ein modernes Echo der prähistorischen Haltung?

Der jüngste Fall aus Jessen (Sachsen-Anhalt) ist ein Paradebeispiel und untermauert die Studie aktuell: Ein junger Wolf (ca. 9 Monate) sucht gezielt menschliche Nähe – ohne Aggression, aber mit fehlender typischer Scheu. Laut BILD-Artikel vom 4. Januar 2026 tauchte das Tier an Weihnachten 2025 erstmals bei der Hundeschule Wolf auf: Es beschnupperte Haustür und Vorgarten, zeigte Interesse an einer Hündin und „flirtete“ durchs Gitter. Das Tier trägt ein Sendehalsband (vom LUPUS-Institut), das wohl nicht mehr funktioniert. Jenseits der Landesgrenze in Sachsen soll er mehrmals menschliche Nähe aufgesucht haben. Am 18. Dezember 2025 verfing sich der Wolf in einem Weidezaun und verletzte sich – Experten hofften, die negative Erfahrung würde Scheu fördern. Stattdessen kehrte der Welpe  zurück und zeigte weiterhin reduzierte Fluchtdistanz. Eine Lebendfalle scheiterte bisher. Dieser Wolf ist kein „Problemwolf“ im aggressiven Sinne – er testet Grenzen, wie Typ-A-Tiere es tun. Parallelen zur Studie sind frappierend: Der prähistorische verletzte Wolf überlebte durch Pflege; der heutige könnte durch frühere Nähe (oder Verletzung) habituiert sein. Beides deutet auf flexible Mensch-Wolf-Beziehungen hin, die schon in grauer Vorzeit begannen. 
In Großhennersdorf, Sachsen, spiegelt der Fall vom 22. November 2025 eine ähnliche Dynamik wider. Der 7-monatige Welpe, der habituiert wirkte (Nähe zu Menschen, Spielverhalten), wurde hart vergrämt. Wir berichteten hier: https://wolfsschutz-deutschland.de/2025/12/12/update-zum-grosshennersdorf-protest-unser-widerspruch-gegen-die-art-der-vergraemung-steht-trotz-mobbing-und-doppelmoral/
In einer Kiste, umgeben von 20 Personen mit Lärm und Stößen, dann freigelassen mit GPS-Sender. Bloch’s Typ-A-Beschreibung passt: Neugierig, nicht aggressiv. Es gibt Verdacht auf Fütterung als Ursache, was an die Pflege des verletzten Wolfs erinnert – vielleicht eine unbewusste „Haltung“ durch Menschen. Wir von Wolfsschutz-Deutschland e.V. kritisierten die Methode als überzogen und forderten eine tierschutzgerechte Vergrämung: Untersuchung von Fütterungsquellen, Vergrämung mit Fluchtmöglichkeiten und Bildung, um Konflikte zu vermeiden. Der Welpe überlebte, ähnlich wie der prähistorische Wolf, dank (oder trotz) menschlicher Intervention. Laut einer Anfrage von uns nach dem Umweltinformationsgesetz gab es nach nach der „Hard Release-Vergrämung“ bis Stand 23.12.2025, zwölf weitere „Ereignisse“, davon drei mit der Einschätzung „verlangt Aufmerksamkeit“. Wir sehen darin ein starkes Indiz, dass der Welpe in seiner Kiste tatsächlich nicht wahrnehmen konnte, wer ihn da verschrecken wollte und die Aktion nicht mit Menschen in Verbindung bringt. Wir sehen uns daher in unserem Protest bestätigt. Weiter klärte die UIG-Anfrage, dass der Welpen mit der Kennung MT-15, genetisch zum Rudel Großhennersdorf gehört, das aber in den offiziellen Daten gar nicht mehr auftauchte. Schon vergangenen Winter soll es einen Fall mit einem wenig scheuen Welpen gegeben haben. Wer immer sich da mit einem Wolf vertraut machen will, tut dem Tier keinen Gefallen damit, wenn sich ein Großteil der Gesellschaft von Politik und Medien in Angst vor Wölfen versetzen lässt. Vom 15. Dezember bis zum 19. Dezember 2025 wurde der Welpe MT-15 vier Mal mit einem Paintball-Gewehr beschossen. In den kommenden Wochen soll der Kleine weiter überwacht werden.
Ein weiteres markantes Beispiel ist der Fall in Drenthe, Niederlande. Am 11. Dezember 2025 wurde ein 7-monatiger Wolfswelpe im Nationaal Park Dwingelderveld gesichtet, der zwei Wanderern folgte und spielerisches Verhalten zeigte – er knabberte an Fersen und umkreiste Beine, typisch für Welpen, die Grenzen testen. Die Provinz Drenthe stuft dies als „zorgwekkend gedrag“ ein und plante Monitoring sowie mögliche Vergrämung mit Paintball oder Sedation. Bloch’s Typ-A-Klassifikation passt hier perfekt: Der Welpe wirkt neugierig, nicht aggressiv und es gibt keine Beweise für Angriffe. Dennoch könnte Habituation durch menschliche Interaktionen – vielleicht unbeabsichtigte Fütterung oder Nähe – eine Rolle spielen, was an die marine Diät des kleinen Wolfs von Stora Karlsö erinnert. Statt panischer Maßnahmen plädieren wir bei Wolfsschutz-Deutschland e.V. für humane Alternativen: Frühe, sanfte Vergrämung durch Rufe, Klatschen oder Steinwürfe, um natürliche Scheu zu fördern, ohne Stress zu erzeugen.

Zusammenfassung der Studie

KI-generiertes Bild, da die damalige Situation darstellen könnte.

Vor 3.000 bis 5.000 Jahren lebten Menschen auf einer winzig kleinen Insel in der Ostsee namens Stora Karlsö (nur 2,5 Quadratkilometer groß, weit weg vom Festland). Auf dieser Insel gab es von Natur aus gar keine großen Landsäugetiere – Wölfe konnten also unmöglich allein hinschwimmen oder übers Eis laufen. Trotzdem haben Forscher in einer Höhle dort Knochen von zwei echten Grauwölfen gefunden. Die Wissenschaftler haben die Knochen genau untersucht:

  • DNA-Analyse → Es waren 100 % wilde Grauwölfe, keine Hunde und auch keine Mischlinge.
  • Ernährung (durch chemische Tests an den Knochen) → Die Wölfe haben fast nur Fisch und Robbenfleisch gefressen – genau wie die Menschen dort, die Robben jagten und fischten. Normale, wilde Wölfe jagen lieber Rehe oder andere Tiere auf dem Land, also haben die Menschen die Wölfe wahrscheinlich mitgefüttert.
  • Knochenbau → Einer der Wölfe war ziemlich klein (wie bei Tieren, die lange in der Nähe von Menschen leben). Der andere hatte eine schwere Verletzung am Bein und konnte kaum laufen – trotzdem hat er lange überlebt. Ohne Hilfe von Menschen wäre das unmöglich gewesen.

Die Forscher sagen: Die Menschen haben die Wölfe mit dem Boot auf die Insel gebracht und dort lange Zeit mit ihnen zusammengelebt. Sie haben sie gefüttert, gepflegt und vielleicht sogar für die Jagd oder aus anderen Gründen bei sich gehabt – alles lange bevor es die ersten richtigen Haushunde gab. Das zeigt: Die Beziehung zwischen Menschen und Wölfen war schon vor Tausenden von Jahren viel enger und vielfältiger, als man früher dachte. Es ging also nicht nur ums Jagen oder Angst voreinander – manche Menschen haben Wölfe richtig gehalten und versorgt. Die Studie ist sehr spannend, weil sie zeigt, wie flexibel Menschen damals mit Wildtieren umgehen konnten und weil sie ein Schlaglicht auf den teilweise hysterischen Umgang mit Wölfen von heute legt. 

Unsere eigene wilde Seite

Spielende Wolfshunde. © Brigitte Sommer

 

Seit Tausenden von Jahren leben Menschen und Wölfe (oder ihre Nachkommen, die Hunde oder seit einigen Jahren auch Wolfshunde) Seite an Seite. Die ersten Wölfe, die sich den Menschen annäherten, wurden zu unseren treuesten Begleitern – und diese enge Verbindung hat Spuren hinterlassen, nicht nur in der Geschichte, sondern auch in den Genen. Manche Wissenschaftler vermuten, dass diese lange Co-Evolution eine Art genetisches Echo in uns hinterlassen hat. Wir teilen mit Wölfen (und Hunden) nicht nur ähnliche soziale Strukturen – Rudelzusammenhalt, starke Bindungen – sondern vielleicht auch tief sitzende Gefühle. Wölfe verkörpern für viele Freiheit, Stärke, Wildheit und Loyalität – Eigenschaften, die in unserer eigenen evolutionären Vergangenheit als Jäger und Sammler eine große Rolle spielten. Wenn jemand einen Wolf sieht und sofort eine tiefe Faszination oder Sehnsucht spürt, könnte das mehr sein als nur Romantik. Es könnte ein uraltes Wiedererkennen sein: Ein Stück gemeinsamer Ahnen-DNA, das in uns anspricht. Wie bei manchen Menschen, die sich zu Bergen oder dem Meer hingezogen fühlen, weil ihre Vorfahren dort überlebten – so könnte der Wolf in uns eine Erinnerung wecken an die Zeit, als wir noch enger mit der Wildnis verbunden waren. Natürlich ist das keine bewiesene Wissenschaft, sondern eine spannende Idee aus Evolution und Psychologie. Aber es erklärt vielleicht, warum Wölfe für so viele Menschen etwas Magisches haben: Sie erinnern uns an etwas, das tief in unserem Erbgut schlummert – an unsere eigene wilden Seite.

Quelle:

Die Studie wurde am 24. November 2025 in den Proceedings of the National Academy of Sciences (PNAS) veröffentlicht und trägt den Titel „Gray wolves in an anthropogenic context on a small island in prehistoric Scandinavia“.Vollständiger Link:
https://www.pnas.org/doi/10.1073/pnas.2421759122
DOI: 10.1073/pnas.2421759122Autoren: Linus Girdland-Flink, Anders Bergström, Jan Storå, Erik Ersmark, Jan Apel, Maja Krzewińska, Love Dalén, Anders Götherström und Pontus Skoglund (Senior-Autor vom Francis Crick Institute).
Weitere Quellen:

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

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Hessen: Drückjagden mitten im Wildkatzenrevier und ehemaligem Wolfsrevier am Winterstein

Am 22. November 2025 dokumentierten wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. zusammen mit Pro Fuchs Hessen Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen auf dem offiziellen Wildkatzen-Walderlebnispfad Winterstein (Hochtaunus), einem von Hessenforst und BUND gemeinsam betreuten und beworbenen Lehrpfad, der Besucher explizit über die streng geschützte Europäische Wildkatze aufklärt, eine Drückjagd. Die Drückjagd, unter anderem auch von HessenForst, fand mitten im Revier statt. Mehrere Jagdhunde liefen frei. Sobald die Treiber uns bemerkten, wurden die Hunde hastig angeleint – offenbar in dem Bewusstsein, dass in diesem ausgewiesenen Wildkatzen-Lebensraum frei laufende Jagdhunde nichts zu suchen haben. Später hörten wir einige hundert Meter entfernt dann einen markerschütternden Schrei, der nur von einem Tier in Todesangst stammen konnte. Ein frei laufender Hund hatte es offenbar getötet.

Wir vermuten einen Fuchs, aber der Schrei hätte auch tatsächlich von einer streng geschützten Wildkatze stammen können – beide klingen in Panik sehr ähnlich. Jäger deuteten den Schrei eher auf ein Reh hin. Egal welches Tier es war: In einem Gebiet, das HessenForst und der BUND selbst als Schaufenster des Wildkatzenschutzes bewerben, dürfen Jagdhunde unserer Meinung  nicht frei laufen und Wildtiere hetzen oder reißen und schon gar kein Lebewesen quälen.
Wir dokumentierten an diesem Tag mehrere Jagden in verschiedenen Revieren am Winterstein, und es kamen so zirka 20 Kilometer zu Fuß zustande. Auffällig ist es, dass sich immer mehr Frauen als Treiber beteiligen. In diesem Revier versuchte uns ein herbei gerufener Jagdaufseher einzuschüchtern und zu vertreiben. Unser Tipp: Nicht einschüchtern lassen. Auf offiziellen Wegen darf man sich aufhalten, immer mindestens zu Zweit bleiben, weil Zeugen nötig sind, freundlich, aber beharrlich bleiben, nicht provozieren. Es können auch Leute aufgenommen werden, diese dürfen bei Veröffentlichung aber nicht erkennbar sein. © Brigitte Sommer

 

Im Gebiet der Wildkatze sind Infotafeln aufgestellt, die über die Wildkatze informieren. Darüber, was hier tatsächlich regelmäßig auch stattfindet, nämlich Jagden, bei denen frei laufende Jagdhunde bestimmt nicht unterscheiden können, was sie jagen dürfen und was nicht, informiert die Tafel nicht. Wie unser Film zeigt, sind Jagdhunde eben nicht jederzeit abrufbar. © Brigitte Sommer

 

Beispielfoto Wildkatze. © Brigitte Sommer

Filmtondokumentation über ein Tier, das unter Qualen sterben musste

 

Wir befanden uns direkt auf dem Wildkatzenwanderpfad unterhalb des Sendeturms auf dem Winterstein.

Hier weitere Bilder und Filme von der Drückjagd: https://www.facebook.com/share/r/12JribFQsM8/?mibextid=wwXIfr

 

Ein Parkplatz mit Tötungsgarantie. Nur wenige Meter dahinter befindet sich der Hochsitz, an dem die aufgeschreckten und in Panik versetzten Tiere vorbei getrieben werden. Damit Gastjäger die Hochsitze auch finden, sind sie markiert. © Brigitte Sommer

 

Auf dem Anhänger ist ein totgeschossenes Wildschwein zu sehen. Am Tag der Drückjagd herrschte Dauerfrost. Für die Wildtiere, die sich eigentlich im Ruhemodus befinden, bedeutet dies eine zusätzliche Katastrophe, aufgeschreckt und in Panik versetzt zu werden. Das Fleisch von solchen Tieren ist ohnehin meist ungenießbar. © Brigitte Sommer

Stellungnahme von HessenForst

HessenForst beantwortete unsere Anfrage wie folgt. „Es ist richtig, dass das Forstamt Weilrod an der revierübergreifenden Jagd am Winterstein am 22.11.2025 beteiligt war und dass dort ein Wildkatzenvorkommen nachgewiesen ist. Grundsätzlich gibt es im gesamten Gebiet des Forstamts Weilrod Wildkatzenvorkommen und ein Vorkommen der Wildkatze bedeutet nicht per se, dass ein Jagdverbot herrscht. Das Durchführen von Bewegungsjagden findet bei HessenForst im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bundesjagdgesetzes, des Hessischen Jagdgesetzes sowie der Hessischen Jagdverordnung statt. Darüber hinaus ist das Durchführen von Bewegungsjagden Teil des Jagdkonzeptes von HessenForst und dient der Erfüllung der Abschusspläne. Der Einsatz brauchbarer Jagdhunde ist gesetzlich vorgeschrieben und erlaubt. Füchse waren bei der Drückjagd von HessenForst nicht freigegeben.

Nach Prüfung ihrer Beschreibung kann ich Ihnen versichern, dass sich dieser Vorfall nicht bei HessenForst, sondern in einer der an uns angrenzenden Jagden ereignet hat. Wie schon in meiner vorherigen Mail beschrieben, war die Wintersteinjagd eine revierübergreifende Jagd, an der neben HessenForst und dem Bundesforst auch diverse private Jagdpächter mit ihren Jagdflächen beteiligt waren. Da sich dieser Vorfall nicht bei einer HessenForst-Jagd ereignet hat, sind wir zu weiteren Ermittlungen nicht berechtigt. Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Fehlverhalten bei Jagden von HessenForst nicht toleriert wird. Verstöße gegen Jagdrecht und Tierschutz werden bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde des Kreises angezeigt.“

Nach Ende der Drückjagden wurde am Jagdhaus von HessenForst gemeinsam gefeiert. Uns wollte man als Beobachter nicht dabei haben. © Brigitte Sommer

 

Lange Reihe von Jägerfahrzeugen an der Zufahrt zur Jagdhütte. Die meisten dieser Fahrzeuge brausten vorher auch über Waldwege und schreckten die Wildtiere zusätzlich auf. © Brigitte Sommer

 

Vom BUND, der den Wildkatzenwanderpfad mit angelegt hat,  kam gar keine Stellungnahme zu unserer telefonischen Anfrage. Es sind aber nicht nur die ständigen Drückjagden, die Wildkatzen und andere seltene Tier stören. Auf dem Winterstein wird zudem eine Windkraftanlage geplant.  Hier eine Petition gegen die Windkraftanlage am Winterstein: https://c.org/cybmMcMpWV?fbclid=IwY2xjawO161BleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEeBUTxnlFtfI6mu02MoMfVTyuoRWh48Hzh3Ff5w0ny4sxVlFw74HIb5oW2u8M_aem_WnVNQc1LXBUZk-jHsu7BMw

Das Revier war auch ein offizielles Wolfsterritorium, das es auch nicht mehr gibt. Wolf „Butzi“ aus dem Leuscheider Rudel hatte sich im Taunus niedergelassen. Wenig später kam auch noch eine Partnerin dazu. Zuerst verschwand sie und dann er spurlos. Wölfe, die sich einmal ein Territorium ausgesucht haben, wandern nicht mehr ab. Deshalb gehen wir von Wolfsschutz-Deutschland e. V. davon aus, dass die Wölfe illegal beseitigt worden sind, denn genau dort befindet sich auch ein Netzwerk krimineller Machenschaften.

Zeugen gesucht

Wer auch an diesem Tag in dem Waldgebiet gewesen ist und etwas gesehen hat, oder weiß, wer das betreffende Revier gepachtet hat, meldet sich bitte bei uns: Brigitte.Sommer@wolfsschutz-deutschland.de . Wir garantieren Anonymität.

Berufsjäger und Förster nicht „weniger schlimm“ als Hobbyjäger

Das Konzept „Wald vor Wild“ (auch als Leitlinie in der hessischen Schalenwildrichtlinie umgesetzt) priorisiert den Waldumbau und die Verjüngung von Baumarten vor den Bedürfnissen des Wildes und führt zu einer starken Erhöhung der Abschussquoten. Kritiker aus Wildtierschutz, Biologie und Teilen der Jagdszene sehen darin massive Probleme:

  • Es wird ein einseitig forstwirtschaftlich-betriebswirtschaftlicher Ansatz verfolgt, der wildbiologische Aspekte weitgehend ignoriert und zu einer genetischen Verarmung der Wildpopulationen führen kann (Landesjagdverband Hessen, 2019–2021).
  • Das Konzept schafft eine „Landschaft der Angst“, in der Wildtiere unter permanentem Jagddruck stehen, was Stress verursacht, das natürliche Verhalten stört und paradoxerweise höhere Wildschäden provozieren kann (Wildtierschutz-Experten wie Prof. Dr. Hans-Dieter Pfannenstiel, 2021–2023).
  • Der sogenannte „Wald-Wild-Konflikt“ ist in Wahrheit ein „Holz-Jagd-Konflikt“: Die eigentliche Ursache für Verbissschäden liegt oft in jahrzehntelanger waldbaulicher Fehlplanung (z. B. Monokulturen, äsungsarme Strukturen), nicht primär beim Wild – doch statt struktureller Waldverbesserung wird primär durch radikale Reduzierung der Bestände reagiert (BUND-Position, bundesweit und Hessen relevant).
  • Statt natürlicher Sukzession und Koexistenz mit Wild (wie in unbejagten Referenzflächen beobachtet) wird eine „Landschaft ohne Wild“ gefördert, was die Biodiversität langfristig schwächt und das Wild als integralen Bestandteil des Ökosystems stigmatisiert (Wildtierschutz Deutschland e. V. , BUND NRW/Hessen-Analogien).

In Hessen wurde das Konzept trotz Protesten (u. a. Landesjagdverband, also der „Hobbyjäger)) fortgesetzt und in der neuen Schalenwildrichtlinie (2025) mit dreistufigem Schadenssystem weiter verschärft – Kritiker sprechen von einer ideologisch getriebenen Priorisierung des Holzertrags über ökologische Balance und Tierschutz. Dazu zählen wir uns von Wolfsschutz-Deutschland e. V. auch. Deshalb setzen wir uns nicht nur für eine Beendigung der Hobbyjagd, sondern der allgemeinen Jagd ein. Das Konzept „Wald vor Wild“ wird in vielen weiteren Bundesländern eingesetzt. 

 

Es dokumentierten, von links: Brigitte Sommer (Wolfsschutz-Deutschland e. V. und Necla von Gartzen (Pro Fuchs Hessen / Wildtierschutz Deutschland Sektion Hessen) – https://www.facebook.com/ProFuchsHessen

Wir freuen uns über finanzielle Unterstützung:

Konzerne und Lobbyisten bestimmen immer mehr –  und nicht im Interesse der Bürger und nicht zum Wohle der Natur – mit. Deshalb ist es essentiell, dass es Vereine wie Wolfsschutz-Deutschland e. V. gibt, die völlig unabhängig sind. Kein Vorstandsmitglied sitzt in einer Partei. Parteien mischen auch nicht bei uns mit und wir nehmen keine Lobbygelder an. Wer uns unterstützt, kann sich also sicher sein, dass wir stets im Sinne unserer Wölfe handeln. Wir sind nicht bestechlich. 

Doch wir Helfer brauchen auch Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Spende. Auch mit einem Dauerauftrag von 5 Euro im Monat können wir viel Gutes tun und weiter für unsere Wölfe kämpfen. https://wolfsschutz-deutschland.de/spenden-2/